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Meine Gemeinde St. Martin im Sulmtal

Tipps für Angehörige und Freunde

Allgemeines

Gesundheitlich riskantem Gebrauch jeglicher psychoaktiver Substanzen sollte entsprechendes Augenmerk geschenkt werden. Insbesondere auch beim Gebrauch von Drogen gibt es Anzeichen, die beachtet werden sollten. Es ist aber wichtig zu beachten, dass diese Hinweise auch auf andere Schwierigkeiten und/oder Störungen zurückzuführen sein können. Wenn bei einer angehörigen Person oder einer Freundin/einem Freund der Verdacht auf Drogenkonsum besteht, sollte man diese/diesen aufmerksam beobachten.

Wenn man aufgrund der Hinweise und Beobachtungen zur Gewissheit gelangt, dass diese Person Drogen konsumiert, sollte man sich jedenfalls an eine Beratungsstelle oder eine Selbsthilfegruppe wenden.

Hinweis

Es ist wichtig, zu erkennen, dass nur die/der Abhängige selbst den Drogenkonsum beenden kann. Das Suchtmittelgesetz (SMG) geht dementsprechend von der grundsätzlichen Freiwilligkeit der Behandlung aus, sieht aber Anreize vor, sich erforderlichenfalls gesundheitsbezogenen Maßnahmen zu unterziehen.

Hinweise auf Drogenkonsum

  • Wesensänderung
    (z.B. Gereiztheit, Aggressivität, Verschlossenheit, Unruhe, Depressivität)
  • Verhaltensänderung
    (z.B. zunehmende Nachlässigkeit, Aufgeben von Interessen und Perspektiven über längere Zeit)
  • Aussehensänderung
    (z.B. Änderung des Kleidungsstils, Vernachlässigung der Körper- und Zahnpflege, Abmagerung durch Appetitlosigkeit)
  • Konzentrationsstörungen
  • Änderung der Lebensgewohnheiten
  • Straffälligkeit
  • Hoher Geldbedarf oder plötzlicher Geldbesitz

Coabhängigkeit

Die Abhängigkeitserkrankung eines Menschen beeinflusst oft auch das Leben und die Handlungen von Bezugspersonen. Personen, die Verhaltensweisen setzen, die das Suchtverhalten der/des Erkrankten unterstützen – wie z.B. die Schuld für die Sucht immer "außen" suchen oder sich bei den Handlungen von Mitleid leiten lassen – bezeichnet man als coabhängig. Diese "Abhängigkeit von der Abhängigkeit nahestehender Personen" verhindert häufig die Chance auf Veränderung.

Meist sind sich coabhängige Angehörige dieser "nicht helfenden Hilfe" nicht bewusst. Sie sollten der/dem Abhängigen nicht alle Probleme abnehmen, die durch ihre/seine Krankheit entstehen. Sonst besteht die Gefahr, dass die Sucht ungewollt verlängert wird.

Coabhängige Menschen erkennen dies häufig nicht und statt ihr Verhalten zu ändern, verstärken sie es oft ungewollt noch. Aus dem anfänglich verständlichen "Helfenwollen" entwickelt sich prozesshaft und fortschreitend – wie bei der Entwicklung einer Abhängigkeitserkrankung – eine Abhängigkeit von dieser Situation.

Meist liegt der Grund der Entwicklung einer solchen Coabhängigkeit wie bei einer Abhängigkeitserkrankung in der eigenen Lebensgeschichte (Sehnsüchte, Defizite und traumatische Erlebnisse) und muss als solcher erkannt und behandelt werden. Die/der Coabhängige kann durch volle Konzentration auf die abhängigkeitskranke Person von ihren/seinen eigenen Persönlichkeitsproblemen ablenken und sich als "aufopfernd" und "gut" darstellen.

Anzeichen für eine Coabhängigkeit:

  • Übernahme der Verantwortung für die Abhängige/den Abhängigen
  • Entschuldigung und Rechtfertigung ihres/seines Verhaltens
  • Laufende Unterstützung
  • Abnahme sämtlicher Belastungen
  • Verleugnung der Realität
  • Übermäßige Wachsamkeit und Misstrauen
    • Kontrolle des Verhaltens der Abhängigen/des Abhängigen
    • Ständiger Verdacht des Belogenwerdens

Wenn eine Coabhängigkeit besteht, sollte man sich jedenfalls an eine Beratungsstelle oder eine Selbsthilfegruppe wenden.

Weiterführende Links

Österreichischer Suchthilfekompass (→ GÖG)

Rechtsgrundlagen

Suchtmittelgesetz (SMG)

Letzte Aktualisierung: 12. August 2024

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz