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Meine Gemeinde St. Martin im Sulmtal

Rasenmähzeiten in Niederösterreich

Gemeinden mit Anfangsbuchstaben Z 

Hinweis

Die im Folgenden angeführten Informationen wurden der oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den angegebenen Gemeinden übermittelt und werden nicht laufend aktualisiert. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

Auch in Gemeinden, die keine ortspolizeiliche Verordnung erlassen haben, darf nicht zu jeder Tages- und Nachtzeit Rasen gemäht werden; oft sind in Landesgesetzen (Landessicherheitsgesetz, Landes-Polizeistrafgesetz etc.) Bestimmungen enthalten, die beispielsweise das Verursachen störenden Lärms verbieten. Darüber hinaus gibt es auch im Privatrecht Bestimmungen, die es Eigentümerinnen/Eigentümern von Grundstücken ermöglichen, sich unter bestimmten Voraussetzungen gegen übermäßigen Lärm zu wehren. Im Folgenden werden nur von den Gemeinden erlassene Verordnungen bzw. von diesen ausgesprochene Empfehlungen angeführt.

Ausführliche Informationen zu den wichtigsten Regeln für das Zusammenleben in der Gemeinde (wie z.B. Maulkorb- und Leinenzwang für Hunde, Abfall, Schneeräumung etc.) finden sich im Thema "Leben in der Gemeinde". Prüfen Sie, ob auch Ihre Gemeinde bzw. Stadt dieses Service von oesterreich.gv.at nutzt.

 

Diese Tabelle gibt – alphabetisch geordnet – die Rasenmähzeiten der Gemeinden des Bundeslandes Niederösterreich wieder.

Gemeinde

Verordnung/Empfehlung/keine Vorgaben

Art der Tätigkeit

Zeiten

 

 

 

 

Zeillern

keine Vorgaben

 

 

Zeiselmauer-Wolfpassing Verordnung Rasenmähen mit durch Verbrennungs- und Elektromotoren betriebenen Geräten, Holzschneiden mit Kreis- oder Kettensägen und jede sonstige mit vergleichbarem Lärm verbundene Tätigkeit

verboten:

  • Montag bis Freitag
    • 20 bis 7 Uhr
  • Samstag
    • bis 7 Uhr
    • 12 bis 13 Uhr
    • ab 18 Uhr
  • Sonn- und Feiertag
    • ganztägig

Zelking-Matzleinsdorf

keine Vorgaben

 

 

Zellerndorf 

keine Vorgaben 

 

 

Ziersdorf

keine Vorgaben

 

 

Zistersdorf Verordnung Benützen von Rasenmäher, die mit der Hand oder mit geräuscharmen Elektromotor betrieben werden

erlaubt:

  • täglich
    • 7 bis 20 Uhr
  Verordnung Benützen von motorbetriebenen Rasenmäher, insbesondere solche mit Verbrennungsmotor, sowie benützen von anderen motorbetriebenen Maschinen und Geräten

erlaubt:

  • werktags (Montag bis Samstag)
    • 7 bis 20 Uhr
  • Sonn- und Feiertag
    • 10 bis 12 Uhr
  Verordnung sonstige Haus- und Gartenarbeiten, die geeignet sind, die Ruhe anderer zu stören

erlaubt:

  • werktags (Montag bis Samstag)
    • 7 bis 20 Uhr

Zwentendorf an der Donau

Verordnung

Betrieb von treibstoffbetriebenen Maschinen zur Gartenpflege

verboten:

  • Montag bis Freitag
    • 20 bis 6 Uhr
  • Samstag
    • ab 17 Uhr
  • Sonn- und Feiertag
    • ganztägig

Zwettl

keine Vorgaben

 

 

Zwölfaxing

Verordnung

Benützung von Rasenmähern mit Verbrennungsmotoren (Benzinrasenmäher) und Holzschneiden mit Motorsägen

verboten:

  • werktags (Montag bis Samstag) 
    • 19 bis 7 Uhr
  • Sonn- und Feiertag
    • ganztägig

 

 

Benützung von Rasenmähern mit Elektromotoren

verboten:

  • Sonn- und Feiertag
    • 7 bis 9 Uhr
    • 12 bis 15 Uhr

 

Letzte Aktualisierung: 21. August 2012

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion