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Meine Gemeinde St. Martin im Sulmtal

Rasenmähzeiten in Tirol

Gemeinden mit Anfangsbuchstaben A

Hinweis

Die im Folgenden angeführten Informationen wurden der oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den angegebenen Gemeinden übermittelt und werden nicht laufend aktualisiert. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

Auch in Gemeinden, die keine ortspolizeiliche Verordnung erlassen haben, darf nicht zu jeder Tages- und Nachtzeit Rasen gemäht werden; oft sind in Landesgesetzen (Landessicherheitsgesetz, Landes-Polizeistrafgesetz etc.) Bestimmungen enthalten, die beispielsweise das Verursachen störenden Lärms verbieten. Darüber hinaus gibt es auch im Privatrecht Bestimmungen, die es Eigentümerinnen/Eigentümern von Grundstücken ermöglichen, sich unter bestimmten Voraussetzungen gegen übermäßigen Lärm zu wehren. Im Folgenden werden nur von den Gemeinden erlassene Verordnungen bzw. von diesen ausgesprochene Empfehlungen angeführt.

Ausführliche Informationen zu den wichtigsten Regeln für das Zusammenleben in der Gemeinde (wie z.B. Maulkorb- und Leinenzwang für Hunde, Abfall, Schneeräumung etc.) finden sich im Thema "Leben in der Gemeinde". Prüfen Sie, ob auch Ihre Gemeinde bzw. Stadt dieses Service von oesterreich.gv.at nutzt.

 

Diese Tabelle gibt – alphabetisch geordnet – die Rasenmähzeiten der Gemeinden des Bundeslandes Tirol wieder.

Gemeinde

Verordnung/Empfehlung/keine Vorgaben

Art der Tätigkeit

Zeiten

 

 

 

 

Abfaltersbach 

Verordnung 

Verursachen von Lärm, einschließlich Rasenmähen 

verboten:

  • täglich
    • 12 bis 14:30 Uhr
    • 22 bis 7 Uhr 

Absam 

Verordnung 

Inbetriebnahme von Motorrasenmäher im Wohngebiet 

verboten:

  • werktags (Montag bis Samstag)
    • 12 bis 14 Uhr
    • 20 bis 6 Uhr
  • Sonn- und Feiertag
    • ganztägig 

Achenkirch 

keine Vorgaben 

 

 

Alpbach 

keine Vorgaben 

 

 

Ampass 

Verordnung 

Verrichtung von lärmerregenden Gartenarbeiten, insbesondere die Benützung von mit Verbrennungsmotoren betriebenen Garten- und Arbeitsgeräten 
(z.B. Benzinrasenmäher)

verboten:

  • werktags (Montag bis Samstag)
    • 12 bis 14 Uhr
    • 20 bis 6 Uhr
  • Sonn- und Feiertag
    • ganztägig

Angath

keine Vorgaben 

 

 

Arzl im Pitztal keine Vorgaben    

Aschau im Zillertal 

Verordnung 

Betreiben von lärmenden Maschinen während der Saison 

verboten:

  • täglich
    • 20 bis 8 Uhr 
Außervillgraten keine Vorgaben    

Axams 

keine Vorgaben 

 

 

 

Letzte Aktualisierung: 22. August 2012

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion