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Meine Gemeinde St. Martin im Sulmtal

Mitnahme von anderen Tieren und Pflanzen

Im Reiseverkehr innerhalb der EU-Länder dürfen Pflanzen und Tiere grundsätzlich nach Österreich mitgenommen werden. Es gelten besondere Regeln für Heimtiere. In den meisten EU-Ländern gelten jedoch strenge Bestimmungen bezüglich der Mitnahme gefährdeter Arten oder von aus Exemplaren solcher Arten hergestellten Erzeugnissen. Für die Mitnahme dieser Arten ist unter Umständen eine spezielle Genehmigung erforderlich. Auch in Österreich finden sich einige Tier- und Pflanzenarten auf der Liste der gefährdeten Arten. Informationen dazu finden sich in der EU-Bezugsdatenbank (→ Species+) zum Handel mit wild lebenden Tier- und Pflanzenarten.

Weiterführende Links

Rechtsgrundlagen

Verordnung (EG) Nr. 338/97 über den Schutz von Exemplaren wildlebender Tier- und Pflanzenarten durch Überwachung des Handels

Letzte Aktualisierung: 22. März 2024

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion