Erwachsenenvertretung und Vorsorgevollmacht

Meine Gemeinde St. Martin im Sulmtal

Fremde

Als Fremde gelten Personen, die nicht die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen. Dabei kann es sich um Angehörige eines Drittstaates oder Bürgerinnen/Bürger des EWR handeln.

Letzte Aktualisierung: 9. April 2024

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion