Erwachsenenvertretung und Vorsorgevollmacht

Meine Gemeinde St. Martin im Sulmtal

Handlungsfähigkeit

Als Handlungsfähigkeit wird die Fähigkeit bezeichnet, durch eigenes Verhalten Rechte und Pflichten zu begründen.

Innerhalb der Handlungsfähigkeit unterscheidet man zwischen

Ausführliche Informationen zur Handlungsfähigkeit Jugendlicher finden sich auf oesterreich.gv.at.

Letzte Aktualisierung: 1. Jänner 2024

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