Erwachsenenvertretung und Vorsorgevollmacht

Meine Gemeinde St. Martin im Sulmtal

Wohnschirm

In diesem Bereich finden Sie Informationen zum Programm WOHNSCHIRM zur Delogierungsprävention, Wohnungssicherung und Energieunterstützung des Sozialministeriums. 

Allgemeine Informationen

Seit März 2022 unterstützt der WOHNSCHIRM des Sozialministeriums Menschen, die durch die Folgen der aktuellen Teuerungen von einer Delogierung bedroht sind. Nach einer kostenlosen Beratung durch Sozialarbeiterinnen/Sozialarbeiter kann ein WOHNSCHIRM-Antrag auf Übernahme von Mietrückständen oder finanzielle Unterstützung beim Umzug in eine neue, leistbare Wohnung gestellt werden.

Seit Jänner 2023 ist für Menschen mit niedrigen Einkommen auch Unterstützung im Bereich der Energiekosten möglich: Nach Beratung und Antragstellung können Energieschulden übernommen werden.

Der WOHNSCHIRM ist ein subsidiäres Programm: Er hilft dann, wenn Schulden nicht aus eigenen Mitteln beglichen werden können, und wenn sonstige Unterstützungsleistungen der Bundesländer, Städte oder Gemeinden nicht ausreichen. Bis 2026 stehen dem WOHNSCHIRM insgesamt 200 Millionen Euro an finanziellen Mitteln zur Verfügung.

Zuständige Stelle

Haben Sie Miet- oder Energieschulden? Kommen Sie zur kostenlosen Beratung: Auf der WOHNSCHIRM-Website (→ BMSGPK) finden Sie alle WOHNSCHIRM-Beratungsstellen und Antworten auf häufig gestellte Fragen. Materialien wie Folder können Sie über den Broschürenservice des Sozialministeriums bestellen.

Weiterführende Informationen

Rechtsgrundlage

Lebenshaltungs- und Wohnkosten-Ausgleichs-Gesetz

Letzte Aktualisierung: 9. April 2024

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz