Erwachsenenvertretung und Vorsorgevollmacht

Meine Gemeinde St. Martin im Sulmtal

Rasenmähzeiten in Niederösterreich

Gemeinden mit Anfangsbuchstaben F 

Hinweis

Die im Folgenden angeführten Informationen wurden der oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den angegebenen Gemeinden übermittelt und werden nicht laufend aktualisiert. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

Auch in Gemeinden, die keine ortspolizeiliche Verordnung erlassen haben, darf nicht zu jeder Tages- und Nachtzeit Rasen gemäht werden; oft sind in Landesgesetzen (Landessicherheitsgesetz, Landes-Polizeistrafgesetz etc.) Bestimmungen enthalten, die beispielsweise das Verursachen störenden Lärms verbieten. Darüber hinaus gibt es auch im Privatrecht Bestimmungen, die es Eigentümerinnen/Eigentümern von Grundstücken ermöglichen, sich unter bestimmten Voraussetzungen gegen übermäßigen Lärm zu wehren. Im Folgenden werden nur von den Gemeinden erlassene Verordnungen bzw. von diesen ausgesprochene Empfehlungen angeführt.

Ausführliche Informationen zu den wichtigsten Regeln für das Zusammenleben in der Gemeinde (wie z.B. Maulkorb- und Leinenzwang für Hunde, Abfall, Schneeräumung etc.) finden sich im Thema "Leben in der Gemeinde". Prüfen Sie, ob auch Ihre Gemeinde bzw. Stadt dieses Service von oesterreich.gv.at nutzt.

 

Diese Tabelle gibt – alphabetisch geordnet – die Rasenmähzeiten der Gemeinden des Bundeslandes Niederösterreich wieder.

Gemeinde

Verordnung/Empfehlung/keine Vorgaben

Art der Tätigkeit

Zeiten

 

 

 

 

Falkenstein

Empfehlung

Rasenmähen

zu unterlassen:

  • Sonn- und Feiertag
    • ganztägig 

Feistritz am Wechsel

keine Vorgaben

 

 

Felixdorf 

Verordnung 

Inbetriebnahme von lärmerzeugenden Maschinen wie z.B. Rasenmäher 

verboten:

  • werktags (Montag bis Samstag)
    • von 20 bis 7 Uhr
  • zusätzlich am Samstag
    • 12 bis 15 Uhr
  • Sonn- und Feiertag
    • ganztägig 

Ferschnitz 

keine Vorgaben 

 

 

Fels am Wagram

keine Vorgaben

 

 

Furth an der Triesting

Empfehlung (an private Haushalte)

Rasenmähen

zu unterlassen:

  • werktags (Montag bis Samstag) 
    • über Mittag
    • ab ca. 20 Uhr
  • Sonn- und Feiertag
    • ganztägig

Furth bei Göttweig

Verordnung

Inbetriebnahme von lärmenden Maschinen mit Verbrennungsmotoren wie z.B. (Benzin-)Rasenmäher, Motorspritzpumpen, Motorsägen und ähnliche Geräte im Bauland der Gemeinde

erlaubt:

  • werktags (Montag bis Samstag)
    • 7 bis 12 Uhr
    • 14 bis 20 Uhr
  • Sonntag
    • 10 bis 12 Uhr

 

 

Letzte Aktualisierung: 21. August 2012

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion