Erwachsenenvertretung und Vorsorgevollmacht

Meine Gemeinde St. Martin im Sulmtal

Rasenmähzeiten in Niederösterreich

Gemeinden mit Anfangsbuchstaben N  

Hinweis

Die im Folgenden angeführten Informationen wurden der oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den angegebenen Gemeinden übermittelt und werden nicht laufend aktualisiert. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

Auch in Gemeinden, die keine ortspolizeiliche Verordnung erlassen haben, darf nicht zu jeder Tages- und Nachtzeit Rasen gemäht werden; oft sind in Landesgesetzen (Landessicherheitsgesetz, Landes-Polizeistrafgesetz etc.) Bestimmungen enthalten, die beispielsweise das Verursachen störenden Lärms verbieten. Darüber hinaus gibt es auch im Privatrecht Bestimmungen, die es Eigentümerinnen/Eigentümern von Grundstücken ermöglichen, sich unter bestimmten Voraussetzungen gegen übermäßigen Lärm zu wehren. Im Folgenden werden nur von den Gemeinden erlassene Verordnungen bzw. von diesen ausgesprochene Empfehlungen angeführt.

Ausführliche Informationen zu den wichtigsten Regeln für das Zusammenleben in der Gemeinde (wie z.B. Maulkorb- und Leinenzwang für Hunde, Abfall, Schneeräumung etc.) finden sich im Thema "Leben in der Gemeinde". Prüfen Sie, ob auch Ihre Gemeinde bzw. Stadt dieses Service von oesterreich.gv.at nutzt.

 

Diese Tabelle gibt – alphabetisch geordnet – die Rasenmähzeiten der Gemeinden des Bundeslandes Niederösterreich wieder.

Gemeinde

Verordnung/Empfehlung/keine Vorgaben

Art der Tätigkeit

Zeiten

 

 

 

 

Nappersdorf-Kammersdorf

keine Vorgaben

 

 

Natschbach-Loipersbach

keine Vorgaben 

 

 

Neidling 

keine Vorgaben 

 

 

Neulengbach

Verordnung

Betrieb von Maschinen und Geräten mit Verbrennungsmotoren (z.B. Benzinrasenmähern)

zusätzlich:

Mischmaschinen, Kompressoren, Kreissägen, Motorsägen und andere störende lärmerregende Maschinen und Geräte, sowie das Laufenlassen von Verbrennungsmotoren im Zuge von Reparaturen

verboten:

  • werktags (Montag bis Samstag)
    • 22 bis 7 Uhr
  • Sonn- und Feiertag
    • ganztägig

Neumarkt an der Ybbs

keine Vorgaben

 

 

Neunkirchen 

Verordnung 

Inbetriebnahme von Rasenmähern und anderen lärmverursachenden Maschinen wie z.B. Kreissägen, Kettensägen, Häckslern, Heckenscheren udgl.

verboten:

  • werktags (Montag bis Samstag)
    • 20 bis 7 Uhr
  • Sonn- und Feiertag
    • ganztägig

Neustift-Innermanzing

Verordnung

Rasenmähen

erlaubt:

  • werktags (Montag bis Samstag)
    • 7 bis 12 Uhr
    • 13 bis 20 Uhr

Niederleis 

Verordnung 

Rasenmähen 

verboten:

  • Sonn- und Feiertag
    • ganztägig 

Nöchling

keine Vorgaben

 

 

Nußdorf ob der Traisen

keine Vorgaben

 

 

 

Letzte Aktualisierung: 21. August 2012

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion