Erwachsenenvertretung und Vorsorgevollmacht

Meine Gemeinde St. Martin im Sulmtal

Wann wird meine Tätigkeit als gewerbsmäßig eingestuft?

Gewerbsmäßig ist eine Tätigkeit dann, wenn du sie folgendermaßen durchführst:

  • Selbstständig (auf eigene Rechnung und Gefahr und in eigener Verantwortung)
  • Regelmäßig (auf Dauer angelegt, nachhaltig oder einmalig mit Wiederholungsabsicht)
  • In Ertragsabsicht (du möchtest damit Geld verdienen)

Hinweis

Wenn du einmal in der Woche für deine Oma einkaufen gehst (regelmäßig) und sie dir dafür ein Taschengeld bezahlt (du verdienst damit Geld), bist du zwar gewerbsmäßig tätig, der Einkauf für Oma zählt jedoch zu den Verrichtungen einfachster Art, die als solche vom Anwendungsbereich der Gewerbeordnung ausgenommen sind (§ 2 Gewerbeordnung).

Eine gewerbliche Tätigkeit darfst du nur dann ausüben, wenn du eine Gewerbeberechtigung (→ USP) hast. Eine Gewerbeberechtigung wiederum erhältst du grundsätzlich erst mit Eintritt der Eigenberechtigung, d.h. im Allgemeinen ab 18 Jahren.

Weiterführende Links

Gewerbeanmeldung (→ USP)

Rechtsgrundlagen

§ 2 Gewerbeordnung

Letzte Aktualisierung: 14. Mai 2024

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft