Erwachsenenvertretung und Vorsorgevollmacht

Meine Gemeinde St. Martin im Sulmtal

Rasenmähzeiten in Kärnten

Gemeinden mit Anfangsbuchstaben M 

Hinweis

Die im Folgenden angeführten Informationen wurden der oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den angegebenen Gemeinden übermittelt und werden nicht laufend aktualisiert. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

Auch in Gemeinden, die keine ortspolizeiliche Verordnung erlassen haben, darf nicht zu jeder Tages- und Nachtzeit Rasen gemäht werden; oft sind in Landesgesetzen (Landessicherheitsgesetz, Landes-Polizeistrafgesetz etc.) Bestimmungen enthalten, die beispielsweise das Verursachen störenden Lärms verbieten. Darüber hinaus gibt es auch im Privatrecht Bestimmungen, die es Eigentümerinnen/Eigentümern von Grundstücken ermöglichen, sich unter bestimmten Voraussetzungen gegen übermäßigen Lärm zu wehren. Im Folgenden werden nur von den Gemeinden erlassene Verordnungen bzw. von diesen ausgesprochene Empfehlungen angeführt.

Ausführliche Informationen zu den wichtigsten Regeln für das Zusammenleben in der Gemeinde (wie z.B. Maulkorb- und Leinenzwang für Hunde, Abfall, Schneeräumung etc.) finden sich im Thema "Leben in der Gemeinde". Prüfen Sie, ob auch Ihre Gemeinde bzw. Stadt dieses Service von oesterreich.gv.at nutzt.

Diese Tabelle gibt – alphabetisch geordnet – die Rasenmähzeiten der Gemeinden des Bundeslandes Kärnten wieder.

Gemeinde

Verordnung/Empfehlung/keine Vorgaben

Art der Tätigkeit

Zeiten

 

 

 

 

Maria Rain 

Verordnung 

Motor- und Kreissägen, Rasenmäher u.Ä. im Wohngebiet oder in der Nähe von bewohnten Gebäuden 

 verboten:

  • werktags (Montag bis Samstag)
    • 12 bis 14 Uhr
    • 21 bis 6 Uhr
  • Sonn- und Feiertag
    • ganztägig

Maria Saal 

Verordnung 

Rasenmähen 

verboten:

  • werktags (Montag bis Samstag)
    • 12 bis 14 Uhr
    • 19 bis 8 Uhr 
  • Samstag
    • 12 bis 14 Uhr
    • ab 17 Uhr
  • Sonn- und Feiertag
    • ganztägig

Maria Wörth

Verordnung

Benützung von Rasenmähern mit Verbrennungsmotoren (Benzinrasenmäher) in Wohn- und Kurgebieten, in Siedlungen sowie in der Nähe von bewohnten Objekten

verboten:

  • werktags (Montag bis Samstag)
    • 12 bis 15 Uhr
    • 20 bis 9 Uhr
  • Sonn- und Feiertag
    • ganztägig

Micheldorf

Verordnung

Rasenmähen

erlaubt:

  • werktags (Montag bis Samstag)
    • 8 bis 12 Uhr
    • 13 bis 20 Uhr

verboten:

  • Sonn- und Feiertag
    • ganztägig

Millstatt am See 

Verordnung 

Benützung von Rasenmähern mit Verbrennungsmotoren (Benzinrasenmäher) in Wohn- und Kurgebieten, in Siedlungen sowie in der Nähe von Wohngebäuden

zusätzlich:

Betrieb von Maschinen und Geräten wie Ketten- und Kreissägen, Teppichklopfen

verboten:

  • werktags (Montag bis Samstag)
    • 12 bis 14 Uhr
    • 20 bis 8 Uhr
  • Sonn- und Feiertag
    • ganztägig

 

Mölbling

Verordnung

Rasenmähen in den Ortschaften und Siedlungen

erlaubt:

  • Montag bis Freitag
    • 7 bis 12 Uhr
    • 13:30 bis 19 Uhr
  • Samstag
    • 7 bis 12 Uhr
    • 13:30 bis 17 Uhr

Mörtschach 

keine Vorgaben