Erwachsenenvertretung und Vorsorgevollmacht

Meine Gemeinde St. Martin im Sulmtal

Allgemeines zur Überweisung

Seit 1. August 2014 sind Banken verpflichtet, nur mehr die neuen SEPA-Zahlungsanweisungen entgegenzunehmen. Das heißt, dass die bisherigen Erlagscheine durch die neue Zahlungsanweisung ersetzt wurden.

Die österreichischen Banken haben sich dem einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraum, auch SEPA (Single Euro Payments Area) genannt, angeschlossen. Innerhalb des SEPA-Raumes dürfen elektronische Überweisungen nicht länger als einen Bankgeschäftstag dauern und von den Banken keine höheren Kosten als für Inlandsüberweisungen verrechnet werden, sofern die IBAN (International Bank Account Number) korrekt angegeben ist. Überweisungen mit der neuen Zahlungsanweisung in Papier- bzw. Belegform dürfen maximal zwei Bankgeschäftstage dauern.

Für Streitigkeiten im Zusammenhang mit grenzüberschreitenden Überweisungen wurden in den EU-Staaten Schlichtungsstellen eingerichtet. Diese Stellen arbeiten im sogenannten "FIN-NET" zusammen. Als österreichisches Mitglied ist in diesem Netzwerk die "gemeinsame Schlichtungsstelle der österreichischen Kreditwirtschaft" vertreten.

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Letzte Aktualisierung: 1. August 2024

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion