Erwachsenenvertretung und Vorsorgevollmacht

Meine Gemeinde St. Martin im Sulmtal

Vollversicherung

Unter Vollversicherung versteht man in der Sozialversicherung eine gesetzliche Pflichtversicherung in der Kranken-, Unfall- und Pensionsversicherung.

Grundsätzlich sind alle unselbstständig Erwerbstätigen in der Vollversicherung erfasst. Für bestimmte Bevölkerungsgruppen (z.B. selbstständig Erwerbstätige) ist nach den gesetzlichen Bestimmungen jedoch nur eine sogenannte Teilversicherung vorgesehen.

Letzte Aktualisierung: 19. Februar 2024

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion