Erwachsenenvertretung und Vorsorgevollmacht

Meine Gemeinde St. Martin im Sulmtal

Wahlrecht

Jede erwachsene Person kann selbst wählen. Auch Menschen mit gesetzlicher Vertretung behalten das Wahlrecht.

Informationen zum Thema "Wahlen" finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

Weiterführende Links

Rechtsgrundlagen

§ 250 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)

Letzte Aktualisierung: 1. Jänner 2024

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Justiz