Erwachsenenvertretung und Vorsorgevollmacht

Meine Gemeinde St. Martin im Sulmtal

Studienbeitrag

Studierende sind von der Verpflichtung einen Studienbeitrag zu bezahlen grundsätzlich befreit unter der Voraussetzung, dass die Studentin/der Student in allen Studienrichtungen, die sie/er betreibt, die vorgesehene Studienzeit um nicht mehr als zwei Semester überschreitet. Der ÖH-Beitrag ist in jedem Fall zu entrichten. Hierfür gelten die folgenden Regelungen:

  • bei Diplomstudien gilt die Studienzeit plus zwei Toleranzsemester für jeden Abschnitt
  • bei Bachelor-, Master- und Doktoratsstudien/PhD wird die Studienzeit plus zwei Toleranzsemester auf das gesamte Studium gerechnet

Überschreitet die Studentin/der Student diese Frist, besteht die Pflicht, den Studienbeitrag zu bezahlen.

Ist ein Studienbeitrag zu leisten, ist dies für jedes Semester im Voraus zu entrichten.

Für studierende EWR-Bürgerinnen/EWR-Bürger bzw. Schweizerinnen/Schweizer ist pro Semester 363,36 Euro Studiengebühr sowie der ÖH-Beitrag zu bezahlen. Diese sind für das Wintersemester bis 5. September, für das Sommersemester bis 5. Februar zahlbar.

Letzte Aktualisierung: 9. Jänner 2023

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion