Ausweis für das Personenbeförderungsgewerbe mit Pkw (Taxi) – Antrag
Inhaltsverzeichnis
Allgemeine Informationen
Als Lenkerinnen/Lenker im Fahrdienst des Personenbeförderungsgewerbes mit Pkw (Taxi) (Taxilenkerinnen/Taxilenker) dürfen nur Personen tätig werden, die einen Ausweis für das Personenbeförderungsgewerbe mit Pkw (Taxi) besitzen. Der Ausweis gilt nur in Verbindung mit dem Führerschein. Er wird bei Erfüllung der Voraussetzungen und Vorlage der erforderlichen Unterlagen aufgrund eines formlosen Antrags ausgestellt.
Die Landespolizeidirektion, insoweit diese für das Gebiet einer Gemeinde zugleich Sicherheitsbehörde erster Instanz sind, in ihrem örtlichen Zuständigkeitsbereich
Verfahrensablauf
Die zuständige Verwaltungsbehörde stellt den Ausweis für das Personenbeförderungsgewerbe mit Pkw (Taxi) bei Erfüllung der Voraussetzungen und Vorlage der erforderlichen Unterlagen aufgrund eines formlosen Antrags aus.
Erforderliche Unterlagen
(Formloser) Antrag auf Ausstellung eines Ausweises für das Personenbeförderungsgewerbe mit Pkw (Taxi)
Kopie des Führerscheins
Zeugnis über die Taxiprüfung
Kosten
Antragsgebühr: 40 Euro
Erledigungsgebühr: 30 Euro
Wurde kein Ausweis ausgestellt (weil das Ansuchen ab- bzw. zurückgewiesen wurde) und wurde eine Vorauszahlung der Erledigungsgebühr eingehoben, kann die Antragstellerin/der Antragsteller die Rückzahlung der Vorauszahlung beim Finanzamt Österreich (→ BMF) (Dienststelle Sonderzuständigkeiten) beantragen.
Für den Inhalt verantwortlich:
Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie
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