Für die Aufnahme von EWR-Bürgerinnen/EWR-Bürgern bzw. Schweizerinnen/Schweizern als ordentliche Studierende an den Universitäten Österreichs müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
Nachweis der Hochschulreife,
Deutschkenntnisse: Personen, deren Muttersprache nicht Deutsch ist, haben die Kenntnis der deutschen Sprache schon bei der Zulassung nachzuweisen (in der Regel ist das Niveau B2 ausreichend),
positive Absolvierung des Aufnahmeverfahrens.
Hinweis
Um Missverständnisse bei mündlichen Auskünften zu vermeiden, sollten Studentinnen/Studenten Anfragen bei Behörden (z.B. Arbeitsmarktservice), Fragen rund um den Aufenthaltstitel sowie Anfragen an Hochschulen stets schriftlich stellen.
Letzte Aktualisierung: 25. April 2024
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oesterreich.gv.at-Redaktion
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