Seit Oktober 2002 ist es möglich, dass sich zwei miteinander lebende Personen (z.B. Lebensgemeinschaft) für eine Gemeindewohnung gemeinsam eintragen lassen können.
In manchen Gemeinden (z.B. Wien) können sich Jugendliche bereits ab dem 17. Geburtstag für eine Gemeindewohnung anmelden.
Tipp
Detaillierte Informationen über Einkommensgrenzen erhalten Sie beim Stadt- oder Gemeindeamt des jeweiligen Wohnortes.
Letzte Aktualisierung: 27. Juni 2024
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oesterreich.gv.at-Redaktion
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