Kauf des Kfz in einem anderen EU-Land als Österreich
Inhaltsverzeichnis
Allgemeine Informationen
Beim Kauf von Gebrauchtwagen ist die Mehrwertsteuer direkt bei der ausländischen Händlerin/dem ausländischen Händler zu entrichten und in Österreich ist keine Mehrwertsteuer mehr fällig.
Beim Kauf von Neuwagen ist bei der ausländischen Händlerin/dem ausländischen Händler grundsätzlich keine Mehrwertsteuer zu entrichten, jedoch in Österreich die Erwerbsteuer.
Ausländischen Typenschein bzw. Kfz-Brief oder dergleichen
EU-Betriebserlaubnis (COC-Papier)
Tipp
Es wird empfohlen, bei einem Privatkauf eine Unterschriftsbeglaubigung für den Kaufvertrag im Kaufland anfertigen zu lassen (z.B. von einem Gericht oder von einer Notarin/einem Notar).
Da die EU eine Zollunion ist, sind beim Importieren von Kraftfahrzeugen (z.B. Auto oder Motorrad) aus EU-Mitgliedstaaten keine Zollabgaben zu entrichten.
Für den Inhalt verantwortlich:
Bundesministerium für Finanzen
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