Quads und ATVs (All Terrain Vehicles) sind vierrädrige Kraftfahrzeuge, die aufgrund ihrer Bauweise Charakterzüge eines Kraftrades aufweisen. Quads werden in der Regel als Sportfahrzeuge und ATVs eher als kleine Traktoren benutzt. Sie können sowohl als Fun- als auch als Arbeitsgeräte dienen.
Trikes sind Motorräder mit zwei Rädern auf der Hinterachse.
Benützung
Zugelassene Fahrzeuge dieser Art dürfen auf Straßen mit öffentlichem Verkehr benützt werden.
Achtung
Autobahnen und Schnellstraßen dürfen nur mit Fahrzeugen befahren werden, die eine Bauartgeschwindigkeit von mindestens 60 km/h aufweisen und mit denen diese Geschwindigkeit auch überschritten werden darf!
Lenkberechtigung
Je nach Leistung und Geschwindigkeit des Fahrzeuges sind unterschiedliche Lenkberechtigungen notwendig.
Lenkberechtigung der Klasse AM, die die Berechtigung "vierrädriges Leichtkraftfahrzeug" ("Mopedauto") umfasst, berechtigt zum Lenken von Quads und ATVs (der Klasse L6e) mit einer
Masse in fahrbereiten Zustand von maximal 425 kg,
Bauartgeschwindigkeit von maximal 45 km/h,
Motornennleistung von maximal 6 kW bzw. einem Hubraum von maximal 50 ccm (für Fremdzündungs-/Benzinmotoren).
Kennzeichen: hinten eine rote Moped-Kennzeichentafel und einen Aufkleber "45"
Lenkberechtigung der Klasse A, die vor dem 19. Jänner 2013 erteilt wurde, berechtigt zum Lenken von Quads und ATVs
mit einer Eigenmasse von maximal 400 kg und
einer maximalen Motornennleistung von 15 kW.
Kennzeichen: hinten eine weiße Auto-Kennzeichentafel
Lenkberechtigung der Klasse B berechtigt zum Lenken
aller Quads und ATVs.
aller Trikes, wenn die Lenkberechtigung für die Klasse B vor dem 19. Jänner 2013 erteilt wurde
aller Trikes ab einem Alter der Lenkerin/des Lenkers von 21 Jahren, wenn die Lenkberechtigung für die Klasse B nach dem 19. Jänner 2013 erteilt wurde
Lenkberechtigung der Klasse F berechtigt zum Lenken von Quads und ATVs,
die als Zugmaschine eingestuft sind und
deren Bauartgeschwindigkeit nicht mehr als 50 km/h beträgt.
Kennzeichen: hinten eine weiße Auto-Kennzeichentafel
In gebührenpflichtigen Kurzparkzonen Parkgebühren bezahlen.
Auf Autobahnen eine Pkw-Vignette mitführen (wenn keine Windschutzscheibe vorhanden ist, muss sie nicht aufgeklebt werden).
Letzte Aktualisierung: 14. Mai 2024
Für den Inhalt verantwortlich:
Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie
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