Diese Regelungen gelten für alle EU-Bürgerinnen/EU-Bürger in Österreich.
Die Gleichbehandlungsanwaltschaft (→ GAW) ist eine staatliche Einrichtung beim Bundeskanzleramt (BKA). Ihre Aufgabe besteht darin, das Recht auf Gleichbehandlung und Gleichstellung durchzusetzen, sowie vor Diskriminierung zu schützen.
Darüber hinaus gibt es vier Regionalbüros der Gleichbehandlungsanwaltschaft in Graz, Innsbruck, Klagenfurt und Linz die innerhalb ihrer regionalen Zuständigkeit für alle Diskriminierungsgründe und Bereiche zuständig sind
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