Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat mit Erkenntnis vom 4. Dezember 2017 die unterschiedlichen Regelungen für verschieden- und gleichgeschlechtliche Paare aufgehoben. Damit können auch gleichgeschlechtliche Paare in Österreich heiraten. Das ist grundsätzlich seit 1. Jänner 2019 möglich. Weiters haben verschiedengeschlechtliche Paare seit diesem Zeitpunkt die Möglichkeit zur Begründung einer Eingetragenen Partnerschaft. Die Wirkungen einer eingetragenen Partnerschaft (insbesondere in den Bereichen Unterhaltsrecht, Erbrecht, Sozialversicherungsrecht) kommen nicht ehelichen Lebensgemeinschaften nicht zu.