Im Jahr der Abschlussprüfung muss der Antrag jedenfalls rechtzeitig vor der Abschlussprüfung gestellt werden.
Die Gewährung der Beihilfe in Teilbeträgen ist auf Antrag möglich, wenn die Prüfungsvorschrift die Ablegung der mündlichen Reifeprüfung in Teilen zu verschiedenen Terminen vorsieht.