Die Mutter ist keine österreichische Staatsbürgerin, aber ihr Ehemann und vermeintlicher Vater A des ehelich geborenen Kindes ist österreichischer Staatsbürger. Das Kind wird in aufrechter Ehe geboren und daher aufgrund der Staatsbürgerschaft des vermeintlichen Vaters als österreichischer Staatsbürger gesehen. Wenn sich nun später entweder durch die Feststellung der Vaterschaft oder durch ein Vaterschaftsanerkenntnis des tatsächlichen Vaters herausstellt, dass A nicht Vater des Kindes ist, dann kann auch das Kind nicht die österreichische Staatsbürgerschaft mittels Abstammung von A erworben haben. Das Kind kann eine schriftliche Anzeige einbringen und die Behörde wird den rückwirkenden Erwerb der österreichischen Staatsbürgerschaft feststellen.