Geburt

Meine Gemeinde St. Martin im Sulmtal

Erste Schritte nach der stillen Geburt

Liegt eine Fehlgeburt vor, wird ein Kind tot geboren oder stirbt das Kind unmittelbar nach der Geburt, ist es wichtig, mit der behandelnden Ärztin/dem behandelnden Arzt bzw. der Hebamme zu reden, sich beraten zu lassen und sich genügend Zeit zu geben, um das Geschehene fassen zu können. 

Die Eltern können sich so viel Zeit nehmen, wie sie brauchen, um sich von dem Kind zu verabschieden. Auch die Angehörigen haben die Möglichkeit, das Kind kennenzulernen und sich zu verabschieden.

Es besteht die Möglichkeit, das Kind segnen oder nottaufen zu lassen. Nähere Informationen zu diesen Möglichkeiten finden Sie bei der Krankenhausseelsorge.

Wird ein Kind tot geboren oder stirbt es unmittelbar nach der Geburt, muss dies bei der Personenstandsbehörde angezeigt werden.

Um die Trauerarbeit besser bewältigen zu können, kann für die Nachbetreuung eine Hebammenhilfe für zu Hause in Anspruch genommen werden. Eine Hebammenhilfe ist eine Leistung der Krankenkassen. Die Kosten für Leistungen, die außerhalb des Leistungskatalogs der Krankenkasse liegen, sind jedoch zur Gänze selbst zu tragen.

Um der Trauer Ausdruck zu verleihen, können auch spezielle Trauerseminare besucht werden.

Informationen zum Thema "Beruf und Finanzielles zur stillen Geburt/zu Sternenkinder" finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

Die Bestattungsmöglichkeiten können je nach Bundesland unterschiedlich geregelt sein. In allen Bundesländern besteht eine Bestattungspflicht für Totgeburten. In einigen Bundesländern besteht auch für Fehlgeburten eine solche Bestattungspflicht.

Stirbt ein Kind unmittelbar nach der Geburt, kommt es zu einem Verlassenschaftsverfahren. In diesem Fall erhalten Sie ein Schreiben von einer Notarin/einem Notar.

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Letzte Aktualisierung: 18. Juli 2024

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion