Je nach Delikt fällt im Gerichtsverfahren die Entscheidung durch einen Richter bzw. durch mehrere Richter mit Laienbeteiligung (Schöffen, Geschworene).
Hinweis
Die richterliche Unabhängigkeit ist – als Verfassungsgarantie – ein entscheidender Bestandteil des Systems der Gewaltentrennung. Richter sind daher auf Dauer ernannt, weisungsungebunden, nicht absetzbar und nicht versetzbar.
Richter bekommen die einzelnen Fälle aufgrund der festen Geschäftsverteilung zugewiesen. Diese Geschäftsverteilung wird von einem Richtersenat jeweils für ein Jahr im Vorhinein festgelegt, beispielsweise werden alle Beschuldigte, deren Familienname mit "A" beginnt, einem bestimmten Richter zugeteilt. Damit ist sichergestellt, dass jeder Fall nach objektiven Kriterien und ohne jegliche Einflüsse von dem jeweiligen Richter bearbeitet wird.
Neben den juristisch ausgebildeten Richtern werden Bürger als sogenannte Laienrichter zu Schöffen oder Geschworene berufen. Der Einsatz von Laienrichtern soll sicherstellen, dass bei Straftaten, die mit hohen Strafen bedroht sind (z.B. Mord, politische Delikte) und daher in besonders einschneidender Weise in das Leben von Menschen eingegriffen wird, durch natürliches Rechtsempfinden dem Gerechtigkeitsempfinden der Bevölkerung Rechnung getragen wird.
Bei allen personenbezogenen Bezeichnungen gilt die gewählte Form für beide Geschlechter und entspricht damit in diesem Text exakt der gesetzlichen Terminologie der Strafprozessordnung (§ 515 Abs. 2 StPO).
Letzte Aktualisierung: 17. Juni 2024
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oesterreich.gv.at-Redaktion
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