Außergerichtliche Streitschlichtung für Verbraucher
Achtung
Diese Regelungen gelten für alle Streitigkeiten zwischen einem in Österreich niedergelassenen Unternehmen und einer/einem in Österreich oder in einem sonstigen EU-/EWR-Staat wohnhaften Verbraucherin/Verbraucher.
Allgemeine Informationen
Seit 9. Jänner 2016 können sich Konsumentinnen/Konsumenten in (nahezu allen) vertraglichen Verbraucherstreitigkeiten mit einem österreichischen Unternehmen an acht staatlich anerkannte Streitbeilegungsstellen ("AS-Stellen") wenden.
Die AS-Stellen bieten außergerichtliche Streitbeilegungsverfahren nach dem Alternative-Streitbeilegung-Gesetz (AStG) an. Damit ist sichergestellt, dass diese Verfahren hohen gesetzlichen Qualitätskriterien unterliegen.
Insbesondere ist garantiert, dass die außergerichtlichen Verfahren einer AS-Stelle
vor unparteiischen und unabhängigen Schlichterinnen/Schlichtern,
in der Regel kostenfrei,
rasch (innerhalb von 90 Tagen) sowie
vertraulich abgewickelt werden.
Die Teilnahme am Verfahren ist für Verbraucherinnen/Verbraucher immer und für Unternehmen in der Regel freiwillig. Ziel eines Verfahrens vor einer AS-Stelle ist eine einvernehmliche Streitbeilegung. Die Schlichtungsstelle trifft selbst keine verpflichtende Entscheidung.
AS-Stellen müssen nachstehendes Zeichen führen. Dadurch sind sie für Konsumentinnen/Konsumenten als solche Stellen erkennbar, die gewährleisten, dass die Behandlung von Streitigkeiten fair, rasch, effizient und transparent im Sinne des AStG erfolgt.
Nur die folgenden acht staatlich anerkannten AS-Stellen dürfen dieses Zeichen führen:
Schlichtungsstelle der Energie-Control-Austria (E-Control)
Die Schlichtungsstelle der E-Control (→ E-Control) ist zuständig für Streitigkeiten zwischen Strom- bzw. Gaskundinnen/Gaskunden und Strom- und Gasunternehmen (z.B. bei Problemen mit Rechnungen oder beim Lieferantenwechsel, Qualität der Dienstleistung etc.). Sie ist nicht zuständigfür Streitigkeiten mit Fernwärmeunternehmen.
Telekom-Schlichtungsstelle der Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH (RTR)
Die Telekom-Schlichtungsstelle (→ RTR) ist zuständig bei Problemen mit einem Telefon-, Internet- oder Rundfunkbetreiber (z.B. Kabelnetzbetreiber und Anbieter von Pay-TV-Abos). Beispiele sind Unklarheiten mit einer Telefonrechnung oder wenn ein Telefon- bzw. Internetanschluss nicht ordnungsgemäß funktioniert. Sie ist nicht zuständig bei Streitigkeiten über ein Endgerät (z.B. Smartphone, Receiver), es sei denn, es besteht ein vertraglicher Zusammenhang mit dem Kommunikationsdienst.
Post-Schlichtungsstelle der Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH (RTR)
Die Post-Schlichtungsstelle (→ RTR) ist zuständig für Streitigkeiten mit einem Postdiensteanbieter (z.B. bei Problemen in den Bereichen Brief, Paket, Einschreiben, Zustellung, Wertsendung, Verlust oder Beschädigung). Sie ist nicht zuständigbei Problemen, die sich aus Zusendungen ergeben, die nicht Postsendungen im Sinne des Postmarktgesetzes sind (z.B. unadressierte Werbesendungen).
Die Agentur für Passagier- und Fahrgastrechte (→ apf) ist zuständig für Streitigkeiten mit einem Bahn-, Bus-, Schiffs- oder Flugunternehmen im Zusammenhang mit Verspätungen, Ausfällen bzw. Annullierungen; im Bahnverkehr beispielsweise auch bei Streitigkeiten bei verlorenem oder beschädigtem Gepäck oder im Hinblick auf die Erstattung verlorener bzw. ungenutzter Tickets.
Gemeinsame Schlichtungsstelle der Österreichischen Kreditwirtschaft (Bankenschlichtungsstelle)
Die Bankenschlichtungsstelle (→ GSK) ist zuständig für Streitigkeiten über Verpflichtungen aus einem Bankgeschäft zwischen einem hierzu in Österreich berechtigten Kreditinstitut und einer/einem in Österreich oder in einem sonstigen EWR-Staat wohnhaften Verbraucherin/Verbraucher. Die Stelle ist nicht zuständig für Streitigkeiten aus einem Fremdwährungskredit.
Der Verein Internet Ombudsstelle (→ ÖIAT) (vormals Internet Ombudsmann) ist zuständig bei sämtlichen Vertragsstreitigkeiten aus über das Internet geschlossenen Verträgen zwischen einem in Österreich niedergelassenen Unternehmen und einer/einem in Österreich oder in einem sonstigen EWR-Staat wohnhaften Verbraucherin/Verbraucher (z.B. Gewährleistung, Verzug, ungerechtfertigte Kreditkartenabbuchungen etc.). Anmerkung: Zusätzlich kann man sich in diesen Fällen an die "Schlichtung für Verbrauchergeschäfte" wenden.
Die → "Schlichtung für Verbrauchergeschäfte" ist zuständig für Verbraucherstreitigkeiten, für die keine der anderen auf dieser Seite genannten Schlichtungseinrichtungen zuständig ist. Zu ihrem Aufgabenbereich zählen insbesondere Streitigkeiten rund um Garantie und Gewährleistung, aber auch Probleme mit Fremdwährungskrediten. Zusätzlich kann man sich bei Problemen mit Internetgeschäften (neben dem Verein Internet Ombudsstelle) auch an die "Schlichtung für Verbrauchergeschäfte" wenden.
Sie bietet keine Rechtsberatung für Verbraucherinnen/Verbraucher an.
Für den Inhalt verantwortlich:
Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
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