Mit Stand 1. Jänner 2025 sind Ausführungsgesetze in sieben Bundesländern (Burgenland, Kärnten, Niederösterreich, Oberösterreich, Salzburg, Steiermark und Vorarlberg) in Kraft.
Wien hat das Sozialhilfe-Grundsatzgesetz in Teilbereichen umgesetzt. Die neuen Vermögensregelungen gelten mittlerweile auch in Wien.
Bis zum Inkrafttreten der jeweiligen Ausführungsgesetze gelten noch die alten Mindestsicherungsgesetze der einzelnen Bundesländer (noch keine Umsetzung in Tirol).