Allgemeines zum Privatkonkurs
Seit dem Jahr 1995 gibt es für überschuldete Privatpersonen (Nicht-Unternehmerinnen/Nicht-Unternehmer und ehemalige Unternehmerinnen/Unternehmer) die Möglichkeit, Privatkonkurs anzumelden.
Ziel dieses speziell auf Private zugeschnittenen Verfahrens ist es, der redlichen Schuldnerin/dem redlichen Schuldner die Möglichkeit für einen wirtschaftlichen Neubeginn zu geben. Insbesondere soll die Schuldnerin/der Schuldner eine realistische Chance erhalten, sich aus eigener Kraft unter höchstmöglicher Anstrengung aus ihrer/seiner finanziellen Notsituation zu befreien.
Die häufigsten Ursachen von Schulden sind:
- Schwierigkeiten im Umgang mit Geld
- Überschätzung der eigenen Finanzkraft
- niedriges Haushaltseinkommen
- Einkommensschwankungen
- bargeldloser Einkauf
- Bürgschaft
- geschickte Werbung
- unvorhergesehene Ereignisse (etwa Unfall, Krankheit, Tod der Partnerin/des Partners, Scheidung, Verlust des Arbeitsplatzes)
- Suchtverhalten, Kriminalität
- komplizierte, undurchsichtige Rechtslagen
Durch die verschiedenen Verfahrensvarianten des Privatkonkurses soll auch Privatpersonen die Möglichkeit gegeben werden, einen erdrückenden Schuldenberg abzubauen, um den Start in ein neues Leben zu erleichtern.
Weiterführende Links
Rechtsgrundlagen
Insolvenzordnung (IO)
Letzte Aktualisierung: 1. Jänner 2024
Für den Inhalt verantwortlich:
Bundesministerium für Justiz