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Meine Gemeinde St. Martin im Sulmtal

Rasenmähzeiten in Niederösterreich

Gemeinden mit Anfangsbuchstaben R

Hinweis

Die im Folgenden angeführten Informationen wurden der oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den angegebenen Gemeinden übermittelt und werden nicht laufend aktualisiert. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

Auch in Gemeinden, die keine ortspolizeiliche Verordnung erlassen haben, darf nicht zu jeder Tages- und Nachtzeit Rasen gemäht werden; oft sind in Landesgesetzen (Landessicherheitsgesetz, Landes-Polizeistrafgesetz etc.) Bestimmungen enthalten, die beispielsweise das Verursachen störenden Lärms verbieten. Darüber hinaus gibt es auch im Privatrecht Bestimmungen, die es Eigentümerinnen/Eigentümern von Grundstücken ermöglichen, sich unter bestimmten Voraussetzungen gegen übermäßigen Lärm zu wehren. Im Folgenden werden nur von den Gemeinden erlassene Verordnungen bzw. von diesen ausgesprochene Empfehlungen angeführt.

Ausführliche Informationen zu den wichtigsten Regeln für das Zusammenleben in der Gemeinde (wie z.B. Maulkorb- und Leinenzwang für Hunde, Abfall, Schneeräumung etc.) finden sich im Thema "Leben in der Gemeinde". Prüfen Sie, ob auch Ihre Gemeinde bzw. Stadt dieses Service von oesterreich.gv.at nutzt.

 

Diese Tabelle gibt – alphabetisch geordnet – die Rasenmähzeiten der Gemeinden des Bundeslandes Niederösterreich wieder.

Gemeinde

Verordnung/Empfehlung/keine Vorgaben

Art der Tätigkeit

Zeiten

 

 

 

 

Raabs an der Thaya

keine Vorgaben

 

 

Rabensburg

Verordnung

Verwendung von Rasenmähern, die mit Verbrennungsmotoren angetrieben werden (Benzinrasenmäher), im gesamten Gemeindegebiet

verboten:

  • Sonn- und Feiertag
    • ganztägig

Rabenstein an der Pielach

Verordnung

Verwendung von Rasenmähern mit Verbrennungsmotoren (Benzinrasenmäher) in geschlossenen Siedlungsgebieten

verboten:

  • Sonn- und Feiertag
    • ganztägig

Ramsau

Verordnung

Rasenmähen

verboten:

  • Samstag
    • ab 18 Uhr
  • Sonn- und Feiertag
    • ganztägig

Randegg 

Empfehlung 

Rasenmähen 

zu unterlassen:

  • Samstag
    • 12 bis 14 Uhr
  • Sonn- und Feiertag
    • ganztägig 

Rappottenstein

keine Vorgaben 

 

 

Rastenfeld

keine Vorgaben

 

 

Ravelsbach

keine Vorgaben 

 

 

Reichenau an der Rax

Verordnung

Vornahme lärmender Bauarbeiten und das Holzschneiden mit Motorsägen, sowie der Betrieb von Rasenmähern mit Explosionsmotoren (Benzinrasenmäher) in Ortsgebieten

erlaubt:

  • werktags (Montag bis Samstag) 
    • 9 bis 12 Uhr
    • 15 bis 20 Uhr

(gilt nur in der Zeit von Juni bis einschließlich August)

verboten:

  • Sonn- und Feiertag
    • ganzjährig

Reisenberg 

Verordnung 

Mit Lärm verbundene Tätigkeiten wie Rasenmähen im Ortsteil "EHZ" 

 

erlaubt:

  • Montag bis Freitag
    • 8 bis 12 Uhr
    • 15 bis 20 Uhr
  • Samstag
    • 8 bis 12 Uhr
    • 15 bis 18 Uhr
  • Sonn- und Feiertag
    • 9 bis 12 Uhr

Retz 

Verordnung 

Rasenmähen mit Verbrennungsmotoren (Benzinrasenmäher)

verboten:

  • Montag bis Freitag
    • 20 (Sommerzeit 21 Uhr) bis 6 Uhr
  • Samstag
    • 18 (Sommerzeit 19 Uhr) bis 6 Uhr
  • Sonn- und Feiertag
    • ganztägig

Rohrau

keine Vorgaben

 

 

Rohrbach an der Gölsen

Verordnung

Rasenmähen mit Motor- und Elektrorasenmähern im Ortskern von Rohrbach an der Gölsen und in den im Flächenwidmungsplan ausgewiesenen Siedlungsgebieten der Katastralgemeinden Unterrohrbach, Oberrohrbach und Bernreit

verboten:

  • Sonn- und Feiertag
    • ganztägig 

Rohrendorf bei Krems

Empfehlung

Rasenmähen

zu unterlassen:

  • Montag bis Freitag
    • Mittagszeit
  • Samstag
    • ganztägig
  • Sonn- und Feiertag
    • ganztägig

Röschitz

keine Vorgaben 

 

 

Rosenburg-Mold

keine Vorgaben 

 

 

Rossatz-Arnsdorf 

Verordnung 

Rasenmähen mit Verbrennungsmotoren (Benzinrasenmäher)  

erlaubt:

  • werktags (Montag bis Samstag)
    • 7 bis 12 Uhr
    • 14 bis 20 Uhr
  • Sonn- und Feiertag
    • 10 bis 12 Uhr 

 

Letzte Aktualisierung: 18. September 2012

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion