Leben österreichische Studentinnen/österreichische Studenten fünf Jahre lang ununterbrochen und rechtmäßig in einem EU-Mitgliedstaat, erwerben sie automatisch das Daueraufenthaltsrecht für diesen Staat. Auf Antrag wird ihnen eine Daueraufenthaltsbescheinigung ausgestellt.
Der Aufenthalt gilt auch dann noch als ununterbrochen, wenn einer der folgenden Fälle eintritt:
Eine einzige Abwesenheit von zwölf aufeinander folgenden Monaten aus wichtigen Gründen wie Schwangerschaft und Geburt, schwere Krankheit, Beschäftigung, Berufsausbildung oder berufliche Entsendung in ein anderen Staat
Achtung
Leben Studentinnen/Studenten länger als zwei Jahre in Folge außerhalb des Staates, können sie ihr Daueraufenthaltsrecht verlieren.
Bei ihrem Aufenthalt sollten Studentinnen/Studenten dieselben Rechte wie Staatsangehörige unter denselben Bedingungen genießen.
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oesterreich.gv.at-Redaktion
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