Die kostenlose Selbstversicherung ist längstens bis zu einem Alter Ihres Kindes von 40 Jahren möglich.
Grundsätzlich kann die Selbstversicherung bis maximal zwölf Monate vor der Antragstellung abgeschlossen werden. Unter bestimmten Voraussetzungen ist die Selbstversicherung für Zeiten der Pflege eines behinderten Kindes für bis zu 10 Jahre rückwirkend möglich (maximal aber rückwirkend bis zum Jahr 1988). Bitte wenden Sie sich an die Pensionsversicherung.