Personen unter 15 Jahren, die die Schulpflicht bereits beendet haben, dürfen nur im Rahmen von
- Lehrverhältnissen
- besonderen "Ferialpraktika", die dazu dienen, während des Schuljahres versäumten Unterricht nachzuholen
- Pflichtpraktika nach dem Schulorganisationsgesetz
- Ausbildungsverhältnissen in der Teilqualifizierung
- oder verlängerten Lehre
beschäftigt werden.