Obwohl Kinder keinen Rechtsanspruch auf Taschengeld haben, sollte ihnen ein ihrem Alter, ihren Anlagen, Fähigkeiten und Lebensverhältnissen entsprechendes Taschengeld gewährt werden.
Für die empfohlene Höhe des Taschengeldes gelten unten stehende Richtwerte, wobei im Einzelfall die Vereinbarung zwischen Eltern und Kind Gültigkeit hat.
Bei den oben dargestellten Werten handelt es sich um Richtwerte pro Monat.
Letzte Aktualisierung: 1. Jänner 2024
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Bundesministerium für Justiz
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