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Meine Gemeinde St. Martin im Sulmtal

Rasenmähzeiten in Oberösterreich

Gemeinden mit Anfangsbuchstaben F 

Hinweis

Die im Folgenden angeführten Informationen wurden der oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den angegebenen Gemeinden übermittelt und werden nicht laufend aktualisiert. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

Auch in Gemeinden, die keine ortspolizeiliche Verordnung erlassen haben, darf nicht zu jeder Tages- und Nachtzeit Rasen gemäht werden; oft sind in Landesgesetzen (Landessicherheitsgesetz, Landes-Polizeistrafgesetz etc.) Bestimmungen enthalten, die beispielsweise das Verursachen störenden Lärms verbieten. Darüber hinaus gibt es auch im Privatrecht Bestimmungen, die es Eigentümerinnen/Eigentümern von Grundstücken ermöglichen, sich unter bestimmten Voraussetzungen gegen übermäßigen Lärm zu wehren. Im Folgenden werden nur von den Gemeinden erlassene Verordnungen bzw. von diesen ausgesprochene Empfehlungen angeführt.

Ausführliche Informationen zu den wichtigsten Regeln für das Zusammenleben in der Gemeinde (wie z.B. Maulkorb- und Leinenzwang für Hunde, Abfall, Schneeräumung etc.) finden sich im Thema "Leben in der Gemeinde". Prüfen Sie, ob auch Ihre Gemeinde bzw. Stadt dieses Service von oesterreich.gv.at nutzt.

 

Diese Tabelle gibt – alphabetisch geordnet – die Rasenmähzeiten der Gemeinden des Bundeslandes Oberösterreich wieder.

Gemeinde

Verordnung/Empfehlung/keine Vorgaben

Art der Tätigkeit

Zeiten

 

 

 

 

Feldkirchen an der Donau 

Empfehlung 

Rasenmähen

zu unterlassen:

  • Montag bis Freitag
    • 12 bis 14 Uhr
  • Samstag
    • 12 bis 14 Uhr
    • ab 17 Uhr
  • Sonn- und Feiertag
    • ganztägig
Fischlham  Verordnung

Verwendung/Betrieb von Elektrorasenmähern oder Rasenmähern mit Verbrennungsmotoren (Benzinrasenmäher) innerhalb der Katastralgemeinden Fischlham und Forstberg, soweit sie tatsächlich Lärm verursachen und sich nicht auf Arbeitsgeräte im Rahmen eines Gewerbe- und Industriebetriebes beziehen

gilt nicht für:

ortsübliche land- und forstwirtschaftliche Produktion

verboten:

  • Sonn- und Feiertag
    • ganztägig

       

Fornach 

Verordnung

lärmerregende Arbeiten

 verboten:

  • Montag bis Freitag
    • 12 bis 13 Uhr
  • Samstag
    • ab 18 Uhr
  • Sonn- und Feiertag
    • ganztägig

Frankenburg am Hausruck

Empfehlung

Rasenmähen

zu unterlassen:

  • täglich
    • 12 bis 14 Uhr
    • 22 bis 6 Uhr
  • Samstag
    • ab 15 Uhr
  • Sonn- und Feiertag
    • ganztägig

Frankenmarkt 

Empfehlung 

Rasenmähen 

zu unterlassen:

  • werktags (Montag bis Samstag)
    • 12 bis 14 Uhr
  • Sonn- und Feiertag
    • ganztägig 

Freistadt

Empfehlung

Rasenmähen

zu unterlassen:

  • Samstag
    • ab 16 Uhr
  • Sonn- und Feiertag
    • ganztägig

 

Letzte Aktualisierung: 23. August 2012

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion