Grundbuch

Meine Gemeinde St. Martin im Sulmtal

Rasenmähzeiten in Oberösterreich

Gemeinden mit Anfangsbuchstaben M

Hinweis

Die im Folgenden angeführten Informationen wurden der oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den angegebenen Gemeinden übermittelt und werden nicht laufend aktualisiert. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

Auch in Gemeinden, die keine ortspolizeiliche Verordnung erlassen haben, darf nicht zu jeder Tages- und Nachtzeit Rasen gemäht werden; oft sind in Landesgesetzen (Landessicherheitsgesetz, Landes-Polizeistrafgesetz etc.) Bestimmungen enthalten, die beispielsweise das Verursachen störenden Lärms verbieten. Darüber hinaus gibt es auch im Privatrecht Bestimmungen, die es Eigentümerinnen/Eigentümern von Grundstücken ermöglichen, sich unter bestimmten Voraussetzungen gegen übermäßigen Lärm zu wehren. Im Folgenden werden nur von den Gemeinden erlassene Verordnungen bzw. von diesen ausgesprochene Empfehlungen angeführt.

Ausführliche Informationen zu den wichtigsten Regeln für das Zusammenleben in der Gemeinde (wie z.B. Maulkorb- und Leinenzwang für Hunde, Abfall, Schneeräumung etc.) finden sich im Thema "Leben in der Gemeinde". Prüfen Sie, ob auch Ihre Gemeinde bzw. Stadt dieses Service von oesterreich.gv.at nutzt.

 

Diese Tabelle gibt – alphabetisch geordnet – die Rasenmähzeiten der Gemeinden des Bundeslandes Oberösterreich wieder.

Gemeinde

Verordnung/Empfehlung/keine Vorgaben

Art der Tätigkeit

Zeiten

 

 

 

 

Manning 

keine Vorgaben 

 

 

Marchtrenk

Empfehlung

Betrieb von motorgetriebenen Gartengeräten (u.a. Rasenmähern)

erlaubt:

  • werktags (Montag bis Samstag) 
    • 7 bis 12 Uhr
    • 14 bis 20 Uhr

zu unterlassen:

  • Sonn- und Feiertag
    • ganztägig

Mattighofen

Verordnung

lärmerregende Haus- und Gartenarbeiten (z.B. Rasenmähen, Ausklopfen von Textilien, Hämmern, Bohren, Sägen)

verboten:

  • Montag bis Freitag
    • 12 bis 14 Uhr
    • ab 22 Uhr
  • Samstag
    • 12 bis 14 Uhr
    • ab 18 Uhr
  • Sonn- und Feiertag
    • ganztägig

Mauerkirchen 

keine Vorgaben 

 

 

Mayrhof 

keine Vorgaben 

 

 

Mettmach 

keine Vorgaben 

 

 

Micheldorf 

Empfehlung 

Gebrauch von motorbetriebenen Gartengeräten 

zu unterlassen:

  • Montag bis Freitag
    • 12 bis 14 Uhr
  • Samstag
    • ab Mittag
  • Sonn- und Feiertag
    • ganztägig 

Mondsee 

Verordnung

Verwendung oder Betrieb von Elektrorasenmäher, Rasenmäher mit Verbrennungsmotoren (Benzinrasenmäher), Motorsensen und Elektrotrimmer

gilt nicht für: Verwendung im Rahmen eines Gewerbe- und Industriebetriebes

verboten:

  • Samstag
    • ab 18 Uhr
  • Sonn- und Feiertag
    • ganztägig

Moosbach 

keine Vorgaben 

 

 

Moosdorf 

keine Vorgaben 

 

 

Munderfing Empfehlung Einsatz von lärmerregenden Geräten

zu unterlassen:

  • mittags
  • in den Abendstunden
  • Sonn- und Feiertag
    • ganztägig

Mühlheim am Inn 

Verordnung 

Rasenmähen 

erlaubt:

  • Montag bis Freitag
    • 6 bis 22 Uhr
  • Samstag
    • 6 bis 20 Uhr

verboten:

  • Sonn- und Feiertag
    • ganztägig 

Münzbach 

keine Vorgaben 

 

 

Münzkirchen 

Verordnung 

Rasenmähen 

erlaubt:

  • werktags (Montag bis Samstag)
    • 7 bis 20 Uhr

verboten:

  • Sonn- und Feiertag
    • ganztägig 

 

Letzte Aktualisierung: 23. August 2012

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion