Grundbuch

Meine Gemeinde St. Martin im Sulmtal

Rasenmähzeiten in Kärnten

Gemeinden mit Anfangsbuchstaben D 

Hinweis

Die im Folgenden angeführten Informationen wurden der oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den angegebenen Gemeinden übermittelt und werden nicht laufend aktualisiert. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

Auch in Gemeinden, die keine ortspolizeiliche Verordnung erlassen haben, darf nicht zu jeder Tages- und Nachtzeit Rasen gemäht werden; oft sind in Landesgesetzen (Landessicherheitsgesetz, Landes-Polizeistrafgesetz etc.) Bestimmungen enthalten, die beispielsweise das Verursachen störenden Lärms verbieten. Darüber hinaus gibt es auch im Privatrecht Bestimmungen, die es Eigentümerinnen/Eigentümern von Grundstücken ermöglichen, sich unter bestimmten Voraussetzungen gegen übermäßigen Lärm zu wehren. Im Folgenden werden nur von den Gemeinden erlassene Verordnungen bzw. von diesen ausgesprochene Empfehlungen angeführt.

Ausführliche Informationen zu den wichtigsten Regeln für das Zusammenleben in der Gemeinde (wie z.B. Maulkorb- und Leinenzwang für Hunde, Abfall, Schneeräumung etc.) finden sich im Thema "Leben in der Gemeinde". Prüfen Sie, ob auch Ihre Gemeinde bzw. Stadt dieses Service von oesterreich.gv.at nutzt.

Diese Tabelle gibt – alphabetisch geordnet – die Rasenmähzeiten der Gemeinden des Bundeslandes Kärnten wieder.

Gemeinde

Verordnung/Empfehlung/keine Vorgaben

Art der Tätigkeit

Zeiten

 

 

 

 

Dellach im Drautal Empfehlung Rasenmähen, der Betrieb von motorbetriebenen Maschinen und Geräten, wie z.B. Ketten- oder Kreissägen und dergleichen im Wohn- und Dorfgebiet sowie überhaupt in der Nähe von bewohnten Gebäuden

zu unterlassen:

  • werktags (Montag bis Samstag)
    • 12 bis 14 Uhr
    • 20 bis 7 Uhr
  • Sonn- und Feiertag
    • ganztägig

(soweit nicht gewerbliche bzw. sonstige Ausnahmebewilligungen für diese Zeiträume vorliegen)

Dellach im Gailtal

Verordnung

Betrieb von motorbetriebenen Maschinen und Geräten, wie z.B. Ketten- und Kreissägen, Rasenmähern und dergleichen, im Wohn-, Dorf-, und Kurgebiet sowie überhaupt in der Nähe von bewohnten Gebäuden

verboten:

  • werktags (Montag bis Samstag)
    • 12 bis 14 Uhr
    • 20 bis 7 Uhr
  • Sonn- und Feiertag
    • ganztägig

(soweit nicht gewerbliche bzw. sonstige Ausnahmebewilligungen für diese Zeiträume vorliegen)

Deutsch-Griffen 

Empfehlung 

lärmende Tätigkeiten

zu unterlassen:

  • werktags (Montag bis Samstag)
    • mittags
  • Sonn- und Feiertag
    • ganztägig 

Diex 

keine Vorgaben