Pension

Meine Gemeinde St. Martin im Sulmtal

Allgemeines zur vorzeitigen Alterspension bei langer Versicherungsdauer

Allgemeine Informationen

Das Regelpensionsalter für die Alterspension beträgt 65 Jahre bei Männern und noch bis zum Jahr 2024 60 Jahre bei Frauen. Beim Erreichen einer der Langzeitversichertenregelungen ("Hacklerregelungen"), ist es möglich, eine vorzeitige Alterspension zu beanspruchen.

Hinweis

Die vorzeitige Alterspension bei langer Versicherungsdauer wurde durch die mit der Pensionsharmonisierung 2005 eingeführte Korridorpension ersetzt.

Die "Langzeitversichertenregelungen" sollen Frauen und Männern mit langen Zeiträumen der Erwerbstätigkeit weiterhin einen vorzeitigen Pensionsantritt ermöglichen.

Zuständige Stelle

Der Pensionsversicherungsträger

Erforderliche Unterlagen

Hinweis

Als Antrag wird auch ein formloses Schreiben gewertet, das Formular ist dann nachzureichen.

Rechtsgrundlagen

Das jeweilige Pensionsversicherungsgesetz Ihres zuständigen Versicherungsträgers (z.B. Allgemeines Sozialversicherungsgesetz – ASVG, Pflichtversicherung nach dem Gewerblichen Sozialversicherungsgesetz – GSVG, Pflichtversicherung nach dem Bauern-Sozialversicherungsgesetz – BSVG)

Zum Formular

Alterspension – Antrag

Letzte Aktualisierung: 27. August 2024

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz