Mit Beschluss des Nationalrats vom 30. März 2023 wurde die anteilige Pensionsanpassung (Aliquotierung) für die Jahre 2024 und 2025 ausgesetzt (BGBl. I Nr. 36/2023).
Wer 2023 bzw. 2024 die Pension antritt, erhält daher im darauffolgenden Jahr die volle Pensionsanpassung, unabhängig vom Monat des Pensionsantritts.