Pension

Meine Gemeinde St. Martin im Sulmtal

Pensionskonto

Für alle Versicherten, die ab dem 1. Jänner 1955 geboren sind, ist beim Dachverband der Sozialversicherungsträger ein persönliches Pensionskonto eingerichtet. Seit 2005 werden auf diesem Konto die Beitragsgrundlagen für alle Versicherungszeiten erfasst, die die Kontoinhaberin/der Kontoinhaber im Erwerbsleben erwirbt.

Auf dem Pensionskonto wird Folgendes erfasst:

  • Eingezahlte Beiträge
    Beitragsgrundlagensumme für
    • Zeiten einer Erwerbstätigkeit
    • Zeiten einer Teilversicherung
    • Zeiten einer freiwilligen Versicherung
  • Teilgutschrift
    Die Summe der in einem Jahr erworbenen Beitragsgrundlagen wird mit dem Kontoprozentsatz (derzeit 1,78) multipliziert und dem Pensionskonto gutgeschrieben.
  • Kontoerstgutschrift
    Für Personen, die ab dem 1. Jänner 1955 geboren sind und mindestens einen Versicherungsmonat bis zum 31. Dezember 2004 erworben haben, wurde eine Kontoerstgutschrift errechnet. Diese wurde zum 1. Jänner 2014 mit allen bis zu diesem Zeitpunkt erworbenen Versicherungsmonaten ermittelt. Frühere Teil- und Gesamtgutschriften verlieren damit ihre Gültigkeit. Künftige Versicherungszeiten fließen jedes Jahr in Form weiterer Teilgutschriften in das Pensionskonto ein und werden zur Erstgutschrift hinzugerechnet.
  • Gesamtgutschrift
    Sie ergibt sich aus der aufgewerteten Summe der Kontoerstgutschrift und der Teilgutschriften bis zum Pensionsstichtag. Für Personen, die ab dem 1. Jänner 1955 geboren sind und nur Versicherungszeiten ab dem Jahr 2005 erworben haben, ergibt sich die Gesamtgutschrift aus der aufgewerteten Summe der Teilgutschriften früherer Kalenderjahre addiert mit der Teilgutschrift des jeweils letzten Kalenderjahres.

Die Gesamtgutschrift geteilt durch 14 stellt die monatliche Bruttopension dar, wobei hier noch etwaige Abschläge für einen Pensionsantritt vor dem Regelpensionsalter bzw. Zuschläge für einen späteren Pensionsantritt zu berücksichtigen sind.

Wird die Höchstbeitragsgrundlage von monatlich 6.060 Euro (Wert 2024) überschritten, wird der überschüssige Betrag rückerstattet.

Das Pensionskonto endet mit dem Kalenderjahr, in das der Stichtag für die (vorzeitige) Alterspension oder der Tod fällt.

Alle Versicherten, für die ein Pensionskonto eingerichtet wurde, erhalten auf Verlangen eine Kontomitteilung (Stand des persönlichen Pensionskontos). Diese unverbindliche Kontomitteilung enthält die

  • Beitragsgrundlagen des jeweils letzten Kalenderjahres,
  • für dieses Kalenderjahr angerechneten Beiträge,
  • Teilgutschrift dieses Kalenderjahres,
  • bis zum Ende dieses Kalenderjahres erworbene Gesamtgutschrift und die
  • Kontoerstgutschrift (nach Erhalt der Kontomitteilung).

Weiterführende Links

Rechtsgrundlagen

§§ 3, 10 bis 13 und 15 Allgemeines Pensionsgesetz (APG)

Letzte Aktualisierung: 26. Juli 2024
Für den Inhalt verantwortlich:
  • Dachverband der Sozialversicherungsträger
  • Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz