Wird später zu Unrecht bezogenes Kinderbetreuungsgeld bei einem Elternteil zurückgefordert (z.B. bei Überschreitung der Zuverdienstgrenze) und werden dadurch die Anspruchsvoraussetzungen nicht mehr erfüllt, so wird auch der Partnerschaftsbonus von beiden Elternteilen zurückgefordert! Dabei spielt es keine Rolle, welcher Elternteil die rückwirkende Nichterfüllung der Anspruchsvoraussetzungen (Aufteilungsquote und jeweilige Mindestbezugsdauer) verursacht hat.