Mit 15. Jänner 2024 wurden alle e-cards ohne Fotos gesperrt. Ausgenommen hiervon sind unter 14- und über 70-Jährige. Personen, die bis 31. Dezember 2031 im Jahr der Ausgabe der e-card das 70. Lebensjahr vollenden oder bereits vollendet haben, sowie Bezieherinnen/Bezieher von Pflegegeld ab der Stufe vier sind von dieser Verpflichtung befreit, können aber dennoch freiwillig ein Lichtbild zur Verfügung stellen.