Mit Stand 1. Jänner 2025 sind Ausführungsgesetze in sieben Bundesländern (Burgenland, Kärnten, Niederösterreich, Oberösterreich, Salzburg, Steiermark und Vorarlberg) in Kraft.
Wien hat das Sozialhilfe-Grundsatzgesetz in Teilbereichen umgesetzt. Die neuen Vermögensregelungen gelten mittlerweile auch in Wien.
Bis zum Inkrafttreten der jeweiligen Ausführungsgesetze gelten noch die Mindestsicherungsgesetze der einzelnen Bundesländer (noch keine Umsetzung in Tirol).