Wichtig ist, dass dieses Formblatt unterschrieben an den zuständigen Entscheidungsträger zurückgesandt wird.
Zur Feststellung des Pflegebedarfes erfolgt eine Begutachtung im Rahmen eines Hausbesuches durch einen Arzt / eine Ärztin oder eine diplomierte Gesundheits- und Krankenpflegeperson. Aufgrund des Gutachtens trifft die zuständige Stelle die Entscheidung, ob und gegebenenfalls in welcher Höhe Sie Pflegegeld erhalten werden, und teilt Ihnen dies in Form eines Bescheides mit.