Unterstützungsfonds für Menschen mit Behinderung
Zusätzlich zur finanziellen Hilfe durch andere Kostenträger kann für bestimmte Ausgaben eine Förderung aus dem Unterstützungsfonds gewährt werden.
Voraussetzungen
Zuwendungen können Menschen mit Behinderungen erhalten, die ihren ständigen Aufenthalt in Österreich haben, sofern ein Grad der Behinderung von mindestens 50 Prozent glaubhaft gemacht wird.
Zusätzliche Voraussetzungen u.a. sind:
- Die Ausgaben müssen aufgrund einer Behinderung entstehen und
- es muss eine soziale Notlage bestehen.
Zuständige Stelle
Die Landesstelle des Sozialministeriumservice (→ SMS)
Rechtsgrundlagen
§§ 22 bis 32 Bundesbehindertengesetz (BBG)
Unterstützungsfonds - Zuwendung für Menschen mit Behinderung
Letzte Aktualisierung: 6. August 2024
Für den Inhalt verantwortlich:
Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz