Scheidung

Meine Gemeinde St. Martin im Sulmtal

Familienbeihilfe

Um die finanzielle Mehrbelastung, die die Ernährung, Bekleidung, häusliche Unterbringung und Erziehung von Kindern verursacht, auszugleichen, wird Eltern – unabhängig von ihrer Beschäftigung oder ihrem Einkommen – Familienbeihilfe gewährt. Die Höhe der Familienbeihilfe hängt vom Alter und der Anzahl der Kinder ab.

Für unter 18-jährige Kinder besteht ohne die Erfüllung weiterer zusätzlicher Erfordernisse Anspruch auf Familienbeihilfe. Ab 18 Jahren wird die Auszahlung von Familienbeihilfe nur unter bestimmten Voraussetzungen gewährt. Die Familienbeihilfe kann jederzeit beantragt werden. Rückwirkend wird sie jedoch nur für fünf Jahre ab dem Monat der Antragstellung gewährt.

Ausführliche Informationen zum Thema "Familienbeihilfe" finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

Letzte Aktualisierung: 9. April 2024

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion