Für die Registrierung einer ID Austria, die nicht durch Umstieg von einer behördlich registrierten Handy-Signatur entstanden ist, muss eine Registrierungsbehörde aufgesucht werden. Dies dient zur Feststellung Ihrer Identität und um die ID Austria mit Ihrem Smartphone zu verknüpfen.
Wichtig: Bringen Sie jedenfalls einen amtlichen Lichtbildausweis (z.B. Reisepass, Personalausweis oder Führerschein in Verbindung mit Staatsbürgerschaftsnachweis bei Österreicherinnen/Österreichern) mit.
Bringen Sie außerdem ein aktuelles Passfoto zum Termin mit, wenn Sie keinen österreichischen Reisepass oder Personalausweis (nicht länger als sechs Jahre abgelaufen) besitzen und auch kein Lichtbild für Ihre e-card bei einer Erfassungsstelle beigebracht haben.
Nutzen Sie die Checkliste für Ihren Behörden-Termin zur ID Austria Registrierung, um sich auf den Termin vorzubereiten.
Wenn Ihre Handy-Signatur behördlich registriert wurde (z.B. via FinanzOnline oder von einem Magistrat/einer Bezirkshauptmannschaft), ist kein persönlicher Behördenweg notwendig, sondern diese Handy-Signatur kann einfach online auf die ID Austria umgestellt werden.
Österreichische Staatsbürgerinnen/Staatsbürger, die eine ID Austria beantragen möchten, können sich an folgende Registrierungsbehörden wenden (ausländische Staatsangehörige ausschließlich an Landespolizeidirektionen):
Eine Registrierung bei der Gemeinde ist nur für Einwohnerinnen/Einwohner der jeweiligen Gemeinde möglich.
Bei manchen Behörden ist eine Terminvereinbarung notwendig. Informationen finden Sie auf der jeweiligen Webseite.
Bezirkshauptmannschaften
Magistrat
Finanzämter
Landespolizeidirektion (Online-Terminreservierung)
Bezirkshauptmannschaften
Magistrate
Finanzämter
Landespolizeidirektion (Online-Terminreservierung)
Bezirkshauptmannschaften
Magistrate
Gemeinden
Finanzämter
Landespolizeidirektion (Online-Terminreservierung)
Bezirkshauptmannschaften
Magistrate
Gemeinden
Holzhausen, Gemeinde (nur Kinder-Reisepass)
Nußbach, Gemeinde (Abgabe von Kinderpässen und Personalausweisen – ohne Fingerprint)
Finanzämter
Landespolizeidirektion (Online-Terminreservierung)
Bezirkshauptmannschaften
Magistrat
Gemeinden
Finanzämter
Landespolizeidirektion (Online-Terminreservierung)
Bezirkshauptmannschaften
Magistrat
Gemeinden
Finanzämter
Landespolizeidirektion (Online-Terminreservierung)
Bezirkshauptmannschaften
Magistrat
Gemeinden
Finanzämter
Landespolizeidirektion (Online-Terminreservierung)
Bezirkshauptmannschaften
Gemeinden
Finanzämter
Landespolizeidirektion (Online-Terminreservierung)
Magistrat
Finanzämter
Landespolizeidirektion (Online-Terminreservierung)
Ausländische Staatsangehörige können die ID Austria bei den Landespolizeidirektionen registrieren lassen, wobei jedoch ein Bezug zum Inland erforderlich ist (siehe § 4a Abs. 2 E-Government-Gesetz). Der Inlandsbezug ist bei der Registrierung glaubhaft zu machen, z.B. durch Vorlage einer Meldebestätigung, eines Studierendenausweises oder einer Bestätigung der Arbeitgeberin/des Arbeitgebers (die Vorlage eines Nachweises ist ausreichend).
Nutzen Sie die Online-Terminreservierung zur Buchung eines Termins.
Burgenland
Kärnten
Niederösterreich
Oberösterreich
Salzburg
Steiermark
Tirol
Vorarlberg
Wien
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Inneres