Arbeitsverhältnisse haben die Erbringung von Arbeitsleistungen gegen Entgelt zum Inhalt. Sie werden durch schriftlichen oder mündlichen Arbeitsvertrag begründet. Das wesentliche Merkmal eines Arbeitsvertrages ist vor allem die persönliche Abhängigkeit der Arbeitnehmerin/des Arbeitnehmers. Merkmale der persönlichen Abhängigkeit sind insbesondere:
Einordnung der Arbeitnehmerin/des Arbeitnehmers in den betrieblichen Organisationsablauf
Vorgegebene Arbeitszeit
Zugewiesener Arbeitsort
Festgelegte Arbeitsabfolge
Bindung an Weisungen der Arbeitgeberin/des Arbeitgebers
Laufende Kontrolle durch die Arbeitgeberin/den Arbeitgeber
Ob ein Beschäftigungsverhältnis als Arbeitsverhältnis eingestuft werden kann, hängt davon ab, ob die obigen Kriterien gegenüber anderen Gesichtspunkten überwiegen. Steht beispielsweise die Vermittlung von Kenntnissen und Fertigkeiten im Vordergrund, liegt ein Ausbildungsverhältnis vor. Wird zwar Arbeitsleistung erbracht, besteht aber kein persönliches Abhängigkeitsverhältnis, ist dies ein freies Dienstverhältnis.
Für Arbeitsverhältnisse gelten alle arbeitsrechtlichen Vorschriften. Zu diesen gehören beispielsweise:
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oesterreich.gv.at-Redaktion
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