Titel und Auszeichnungen

Meine Gemeinde St. Martin im Sulmtal

Rasenmähzeiten in Niederösterreich

Gemeinden mit Anfangsbuchstaben D 

Hinweis

Die im Folgenden angeführten Informationen wurden der oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den angegebenen Gemeinden übermittelt und werden nicht laufend aktualisiert. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

Auch in Gemeinden, die keine ortspolizeiliche Verordnung erlassen haben, darf nicht zu jeder Tages- und Nachtzeit Rasen gemäht werden; oft sind in Landesgesetzen (Landessicherheitsgesetz, Landes-Polizeistrafgesetz etc.) Bestimmungen enthalten, die beispielsweise das Verursachen störenden Lärms verbieten. Darüber hinaus gibt es auch im Privatrecht Bestimmungen, die es Eigentümerinnen/Eigentümern von Grundstücken ermöglichen, sich unter bestimmten Voraussetzungen gegen übermäßigen Lärm zu wehren. Im Folgenden werden nur von den Gemeinden erlassene Verordnungen bzw. von diesen ausgesprochene Empfehlungen angeführt.

Ausführliche Informationen zu den wichtigsten Regeln für das Zusammenleben in der Gemeinde (wie z.B. Maulkorb- und Leinenzwang für Hunde, Abfall, Schneeräumung etc.) finden sich im Thema "Leben in der Gemeinde". Prüfen Sie, ob auch Ihre Gemeinde bzw. Stadt dieses Service von oesterreich.gv.at nutzt.

 

Gemeinde

Verordnung/Empfehlung/keine Vorgaben

Art der Tätigkeit

Zeiten

 

 

 

 

Deutsch-Wagram

keine Vorgaben

 

 

Dietmanns

Empfehlung

lärmende Tätigkeiten

zu unterlassen:

  • Sonn- und Feiertag
    • ganztägig 

Dobersberg

keine Vorgaben 

 

 

Drasenhofen

keine Vorgaben

 

 

Droß

keine Vorgaben

 

 

Drosendorf-Zissersdorf 

keine Vorgaben 

 

 

Drösing

keine Vorgaben

 

 

Dürnkrut

Verordnung

Rasenmähen

erlaubt:

  • Montag bis Freitag
    • 6 bis 20 Uhr
  • Samstag
    • 6 bis 18 Uhr

verboten:

  • Sonn- und Feiertag
    • ganztägig

Dürnstein

Verordnung

Inbetriebnahme von lärmenden Maschinen wie z.B. Rasenmäher, Motorspritzpumpen, Motorsägen und ähnliche Geräte im verbauten Gebiet der Gemeinde und in einem 100 Meter breiten, außerhalb davon liegenden Streifen

verboten:

  • 1. Mai bis 31. Oktober
    • werktags (Montag bis Samstag)
      • 12 bis 14 Uhr
      • 20 bis 6 Uhr
    • Sonn- und Feiertag

       

      • 0 bis 8 Uhr
      • 12 bis 24 Uhr

       

  • 1. November bis 30. April
    • werktags (Montag bis Samstag)
      • 12 bis 13 Uhr
      • 20 bis 6 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • 0 bis 8 Uhr
      • 12 bis 14 Uhr
      • 18 bis 24 Uhr

 

Letzte Aktualisierung: 21. August 2012

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion