Allgemeines zu Amtstitel und Verwendungsbezeichnungen
Österreich verfügt im Bereich des öffentlichen Dienstes über verschiedene Amtstitel bzw. Verwendungsbezeichnungen. Der Amtstitel und die Verwendungsbezeichnung sind von der jeweiligen Besoldungs- bzw. Verwendungsgruppe (Funktionsgruppe) und dem Besoldungsdienstalter abhängig.
Zuständige Stelle
Der Bundespräsident
Jedoch kann der Bundespräsident die jeweils zuständige Bundesministerin/den jeweils zuständigen Bundesminister ermächtigen, Bedienstete des öffentlichen Dienstes bestimmter Kategorien zu ernennen.
Bestimmte Institutionen und Einrichtungen des Bundes (z.B. Spanische Hofreitschule) verfügen über zusätzliche eigene Titel.
Pensionierte Beamtinnen/Beamte sind berechtigt, den Amtstitel oder die Verwendungsbezeichnung weiterzuführen. Dem Titel muss nur der Zusatz "im Ruhestand" ("i.R.") hinzugefügt werden.
Weiterführende Links
→ Der Bundespräsident der Republik Österreich (Österreichische Präsidentschaftskanzlei)
Rechtsgrundlagen
Letzte Aktualisierung: 6. Juni 2024
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